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Allgemeines

Forderung des Bauministeriums: Hauseigentümer sollen strengere Energiesparvorgaben einhalten

Diese Forderung bezieht sich in erster Linie auf Häuser, die erst gebaut werden. Die erfolgreiche Bauabnahme soll sich dann nach den im entsprechenden Bundesland geltenden Energiesparrichtlinien für den Bau neuer Häuser in der Nutzung als Mietwohnungen oder Geschäftsräume orientieren. Über Vorgaben zur Energieeinsparung bei bereits bestehenden Häusern wird zudem in Politik und Wirtschaft nachgedacht. Informationen dazu erhält man zum Beispiel auf dieser Webseite.

Finanzierung von Sanierungen über Steuergelder

Als Anreiz für Hausbesitzer sich mit dem Thema der Energieeinsparung auseinanderzusetzen, plant die Politik Sanierungskosten von der Steuer absetzen zu können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind nicht alle Bundesländer mit diesem Anreiz einverstanden, da jährlich entstehende Steuerlöcher von den Bundesländern selbst anderweitig gefüllt werden müssten. Das Thema der Energieeinsparung ist mehr als Idealismus und im Hinblick auf die Problematik der für einzelne Bundesländer entstehenden Steuerlöcher nicht trivial zu lösen.

Das sollen die Richtlinien für Wohn- und Gewerberäume werden

Das Bauministerium hat sich bei Wohnräumen auf eine nachweisliche Energieersparnis auf 7,5 % und bei Geschäftsräumen auf 10 % geeinigt. Anderenfalls sollen die Gebäude nicht zur Vermietung freigegeben werden. Was bestehende Häuser angeht, so wird ebenfalls über verpflichtende Richtlinien im Sinne einer Sanierung nachgedacht. Umweltverbände und das Bauministerium selbst tendieren dahingehend die Notwendigkeit einer Sanierung und die entsprechend einzuhaltenden Richtlinien zur zukünftigen Energieersparnis von der jeweiligen Immobilie abhängig zu machen und Einzelfallentscheidungen auf den Plan zu rufen. Sind es bei den einen Immobilien nur die Fenster, die im Rahmen einer Sanierung durch energiesparende Doppelglasfenster ausgewechselt werden müssen, so kann es bei einer anderen Immobilie erforderlich sein den ganzen Dachstuhl neu zu dämmen und dafür eine beträchtliche Summe für Handwerker und Material aufbringen zu müssen. Mal abgesehen von dem zeitweilig einsetzenden Baulärm, -schmutz und etwaigen daraus resultierenden Mietminderungsvorstellungen der Mieter.

Die Entscheidung ist noch nicht getroffen

Politik und Wirtschaft werden erneut zusammentreffen und über das Einsetzen der neuen Richtlinien sowie über deren vorerst geltenden Wirkungsumkreis beraten. Hausbesitzern wie bevorstehenden Häuslebauern ist zu empfehlen sich auf dem Laufenden zu halten und, so denn es das eigene Budget ermöglicht, selbst Sanierungsmöglichkeiten durchzurechnen und in absehbarer Zeit in Erwägung zu ziehen oder beim Bau eines Hauses von vornherein die Wahl der Materialien und den Bau auf Energieersparnis auszurichten.

Bildquelle: BASF – The Chemical Company flickr.com

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